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Ringkøbing-Skjern Kommune

Informationsbrief

Informationsbrief

Trauung in Ringkøbing-Skjern Kommune
Wenn Sie im Rathaus Ringkøbing-Skjerns heiraten möchten, müssen Sie eine Eheerklärung ausfüllen und benötigte persönliche Dokumente schaffen. 

Die Eheerklärung und die benötigten Dokumente können Sie im voraus per E-mail an Ringkøbing-Skjern Gemeinde schicken. Wenn wir die Dokumente akzeptieren können, können wir einen Trauungstermin verabreden. Spätestens am Tag vor der Trauung müssen Sie beiden nach Ringkøbing Borgerservice mit allen originalen Dokumenten kommen. Den Trauungstermin können wir natürlich erst endgültig bestätigen, wenn die originalen Dokumente mit den Kopien übereinstimmen.

Benötigte Dokumente
Deutsche Staatsangehörige müssen Reisepass oder Personalausweis vorzeigen.

In Deutschland lebende Staatsbürger anderer Nationalitäten müssen außer Reisepass oder Reise-dokument eine gültige Aufenthaltsgenehmigung oder ein gültiges Visum (für die Schengen-Staaten oder Dänemark) vorzeigen.

Familienstand-/Aufenthaltsbescheinigung (nicht älter als vier Monate). Sind Sie nicht Staatsbürger des Staates, in dem Sie sich momentan aufhalten, müssen Sie den gleichen Nachweis aus Ihrem Heimat-, bzw. Herkunftsland schaffen.

Die Familienstand-/Aufenthaltsbescheinigung muss folgende Information beinhalten:

• Name
• Geburtstag
• Geburtsort
• Adresse
• Staatsangehörigkeit
• Familienstand

Die Bescheinigung muss ins Dänische, Deutsche oder Englische übersetzt werden, falls die Bescheinigung anderssprachig ist.

Waren Sie früher verheiratet, benötigen wir darüber hinaus folgendes:

Scheidung:
Scheidungsurteil
Volständiges Originalscheidungsurteil versehen mit Rechtskraftvermerk des Gerichts. Scheidungsurteile müssen ins Dänische, Deutsche oder Englische übersetzt werden, falls anderssprachig. Originale Scheidungsurteile müssen immer im voraus an Ringkøbing-Skjern Gemeinde zugeschickt werden.

Todesfall:
Sterbeurkunde
• Sterbeurkunde müssen ins Dänische, Deutsche oder Englische übersetzt werden, falls anderssprachig. Originale Sterbeurkunde müssen immer im voraus an Ringkøbing-Skjern Gemeinde zugeschickt werden.

Alle Scheidun